So wird das Krankengeld berechnet
Berechnung: Bruttokrankengeld
Das Krankengeld basiert auf dem durchschnittlichen täglichen Bruttoarbeitsentgelt des Versicherten und wird wie folgt berechnet:
- 70 % des Bruttoarbeitsentgelts
- maximal 90 % Nettoarbeitsentgelts.
- maximal 120,75 € Krankengeld pro Tag. (Obergrenze, die durch die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt wird. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 62.100 € jährlich.)
Das Krankengeld wird auf Basis des Lohnes der letzten vier Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet (Bemessungszeitraum). Einmalige Arbeitsentgelte, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden bei der Berechnung des Krankengeldes anteilig berücksichtigt.
Berechnung: Nettokrankengeld
Vom Ihrem Bruttokrankengeld werden noch Beiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen.
Einen Überblick der einzelnen Beitragssätze finden Sie hier:
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Pflegeversicherung: 1,7 %, wobei für Eltern mit Kindern unter 25 Jahren gestaffelte Beiträge gelten.
- bei 2 Kindern: 1,45 %
- bei 3 Kindern: 1,20 %
- bei 4 Kindern: 0,95 %
- ab 5 Kindern: 0,70 %
Kinderlose Personen ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %.
Das Krankengeld ist steuerfrei. Jedoch muss es bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden, da es dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Dies bedeutet, dass das Krankengeld zwar nicht direkt besteuert wird, aber dennoch den Steuersatz für das übrige Einkommen des Versicherten erhöhen kann.
Beispiel: Berechnung Krankengeld
Berechnet wird das Nettokrankengeld für einen 22-jährigen, kinderlosen Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 2.560 € (1.800€ netto)
Schritt 1: Krankengeld brutto berechnen
Zuerst wird das tägliche Brutto- und Nettogehalt berechnet:
- Tägliches Bruttogehalt: 2560 € / 30 = 85,33 €
- 70 % des täglichen Bruttoarbeitsentgelts: 85,33 € × 0,70 = 59,73 €
- Tägliches Nettogehalt: 1800 € / 30 = 60 €
- 90 % des täglichen Nettoarbeitsentgelts: 60 € × 0,90 = 54,00 €
Da 70 % des täglichen Bruttoarbeitsentgelts höher ist als, als 90% des täglichen Nettoarbeitsentgelts, übernehmen wir die 54,00 €.
Schritt 2: Sozialversicherungsbeiträge berechnen
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Krankengeld brutto abgezogen. Die Beitragssätze sind:
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 1,7 % (kein Kinderbonus, da keine Kinder vorhanden)
Wir rechnen also 54,00 € Bruttokrankengeld x 12,3 % = 6,64 € (Beitrag Sozialversicherung)
Daraus ergibt sich ein Nettokrankengeld in Höhe von 47,37 € pro Tag (54,00 € Bruttokrankengeld - 6,64 € SV-Beitrag = 47,37 € Nettokrankengeld pro Tag)
Zusammenfassung:
- Pro Tag:
- Krankengeld brutto: 54,00 €
- Sozialversicherungsbeitrag: -6,64 €
- Krankengeld netto: 47,37 €
- Pro Monat:
- Krankengeld brutto: 1620,00 €
- Sozialversicherungsbeitrag: -199,26 €
- Krankengeld netto: 1421,00 €